Auf der Grundlage von Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde eine Vielzahl von Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erlassen. EU-Richtlinien sind rechtsverbindlich und müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
In den EU-Richtlinien werden die Mindestanforderungen und wesentlichen Grundsätze, darunter der Grundsatz der Prävention und Gefährdungsbeurteilung, und die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt. Eine Reihe von EU-Leitliniendokumenten soll die Umsetzung der EU-Richtlinien und europäischen Normen, die von europäischen Normungsorganisationen angenommen werden, erleichtern.
Der im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte angekündigte strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2021-2027) legt die wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer fest. Der Rahmen beruht auf einem dreigliedrigen Ansatz mit drei zentralen Zielen: Antizipation und Bewältigung des Wandels, Verbesserung der Prävention und Intensivierung der Vorsorge.
Weitere Informationen zu Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sind auch auf der Website der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, zu finden.
Die folgenden Abschnitte enthalten Informationen zu den europäischen Rechtsvorschriften, ihrer Umsetzung und anderen praktischen Dokumenten zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sind nach Themen sortiert.