Zur Sicherstellung ihrer Organisation und Funktionsfähigkeit hat die EU-OSHA kontinuierlich Bedarf an Waren und Dienstleistungen. Ausschreibungen sind eine strukturierte Möglichkeit, den Markt im Hinblick auf den Erwerb dieser Waren und Dienstleistungen zu konsultieren.
Mit der Auftragsvergabe im Rahmen von Ausschreibungen werden zwei Ziele verfolgt:
- die Sicherstellung der Transparenz der Vorgänge
- die Gewährleistung der gewünschten Qualität von Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauleistungen zu den bestmöglichen Preisbedingungen
Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften – der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe und die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union – ist die EU-OSHA verpflichtet, unter gleichen Bedingungen eine möglichst umfassende Beteiligung an Ausschreibungen und Aufträgen zu gewährleisten.
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