Teilnahmekriterien

  Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb für gute praktische Leistungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ ist abgelaufen.

Welche Beispiele für gute praktische Lösungen können eingereicht werden?

Zulässig sind sämtliche Beispiele, wie arbeitsbedingter Stress und psychosoziale Risiken in der Praxis wirksam bewältigt wurden. Die Beiträge sollen deutlich die konkrete Umsetzung der guten praktischen Lösung bei der Arbeit zeigen (hypothetische Beispiele werden nicht berücksichtigt); zudem können die Beispiele Folgendes nachweisen:

  • gründliche Beurteilung der psychosozialen Risiken bei der Arbeit, gefolgt von konkreten Tätigkeiten zur Prävention oder Reduzierung psychosozialer Risiken, die mittels eines partizipativen Ansatzes realisiert wurden;
  • organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung von arbeitsbedingtem Stress, einschließlich der primären (Beseitigung von Risiken), sekundären (Schutz der Arbeitnehmer vor nicht zu beseitigenden Risiken) und tertiären Interventionsebene (Hilfe für Arbeitnehmer, die unter Stress und psychosozialen Problemen leiden);
  • organisatorische Maßnahmen, die sich auf die Rolle von Managern der oberen und mittleren Führungsebene beim Aufbau einer guten psychosozialen Arbeitsumgebung konzentrieren;
  • Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, einschließlich der Beurteilung und des Managements von psychosozialen Risiken und der Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit;
  • Entwicklung und Verwendung praktischer Instrumente für die Beurteilung und das Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit.

Was sollte ein Beitrag aufzeigen?

Die Jury sucht nach Nachweisen für:

  • echtes und wirksames Management von psychosozialen Risiken und arbeitsbedingtem Stress;
  • innovative, auf den Arbeitsplatz abgestimmte Maßnahmen;
  • die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen;
  • echte und nachweisbare Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
  • die Berücksichtigung der Vielfalt der Beschäftigten;
  • die wirksame Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter;
  • die Nachhaltigkeit der Maßnahmen;
  • die Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze (auch in anderen Mitgliedstaaten und auf kleine und mittlere Unternehmen);
  • Aktualität (die Maßnahme sollte entweder aus jüngster Zeit stammen oder nicht schon weithin bekannt gemacht worden sein).

Darüber hinaus sollte die Maßnahme mindestens die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen des Mitgliedstaates erfüllen, in dem sie umgesetzt wurde, und im Idealfall darüber hinausgehen. Bei Maßnahmen, die auf Einzelpersonen ausgerichtet sind (z. B. Schulungen), sollte außerdem aufgezeigt werden, inwieweit sie Teil eines breiteren Ansatzes für das Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit sind.

Die Beispiele für gute praktische Lösungen sollten nicht ausschließlich aus kommerziellem Gewinnstreben heraus entwickelt worden sein. Dies gilt für Produkte, Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die vermarktet werden bzw. werden könnten.

Wer kann teilnehmen?

Begrüßt werden Beispiele für gute praktische Lösungen von Unternehmen oder Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), darunter:

  • Einzelunternehmen;
  • Unternehmen oder Organisationen innerhalb der Lieferkette für Produkte, Arbeitsmittel oder Personal;
  • Ausbildungsstätten und die Bildungsgemeinschaft;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • regionale oder lokale Präventionsdienste für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Versicherungsträger und andere intermediäre Organisationen;
  • offizielle Partner der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“.

How to participate

Der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen wird jeweils auf nationaler Ebene vom EU-OSHA-Netzwerk der koordiniert: (www.healthy-workplaces.eu/fops)

Der Ihres Landes gibt Ihnen Auskunft über die Einzelheiten bezüglich der Wettbewerbsteilnahme.

Die Beiträge werden zunächst auf nationaler Ebene bewertet. Anschließend werden die Landesgewinner für die Teilnahme am europaweiten Wettbewerb nominiert, bei dem die Gesamtgewinner ermittelt werden.

Internationale Unternehmen oder europaweite Organisationen können sich direkt bei der EU-OSHA als offizieller Partner der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ bewerben. Einzelheiten zur Teilnahme am Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen auf europäischer Ebene erhalten Sie unter der Adresse: gpa [at] healthy-workplaces [dot] eu

Weitere Informatinen sind im Faltblatt der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2014-2015 enthalten.