Spezifische schädliche Expositionen am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheit können über arbeitsmedizinische Vorsorge- und Reihenuntersuchungen erkannt und überwacht werden; diese erfolgen mithilfe von:
- Vorsorgeuntersuchungen, die auf die Exposition und die Bedingungen am Arbeitsplatz zugeschnitten sind,
- biologischen Tests (einschließlich Biomonitoring) für spezifische Risikoindikatoren.
Programme zur gesundheitlichen Überwachung sollten nur dann eingeführt werden, wenn dadurch der Schutz und die Prävention von Risiken verbessert und vier Kriterien erfüllt werden: Bedarf, Relevanz, wissenschaftliche Validität und Wirksamkeit. Normalerweise werden sie von arbeitsmedizinischen Diensten organisiert. Im Ethikkodex der Internationalen Kommission für Arbeitsmedizin (ICOH) werden ethische Kriterien für die Gesundheitsüberwachung benannt.
In einer Reihe von europäischen Richtlinien und nationalen Rechtsvorschriften werden Inhalt und Methodik der Gesundheitsüberwachung für bestimmte Faktoren beschrieben. Es sind Aufzeichnungen zu führen, und die Arbeitnehmer sollten über die Ergebnisse informiert werden. Da diese Informationen vertraulich sind, wird der Arbeitgeber jedoch nur über die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer und über Maßnahmen informiert, die am Arbeitsplatz ergriffen werden müssen.
In den Richtlinien sind auch die Erfordernisse für die Bereitstellung von Daten zur Beobachtung und Gesundheitsüberwachung und die besonderen Vorschriften für die Aufzeichnungen festgelegt. So ist beispielsweise in der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene festgelegt, dass die Unterlagen 40 Jahre lang aufzubewahren sind.