Als Leitung wird der Prozess bezeichnet, der angewandt wird, um strategische Ziele und die strategische Ausrichtung vorzugeben und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Die EU-OSHA ist eine dreigliedrige Organisation, die sich guter Leitung verpflichtet hat. Zu einer guten Leitung gehören mehrere Elemente unter anderem Offenheit, Zugänglichkeit und Aufgeschlossenheit, Transparenz, Einhaltung von Vorschriften und Regeln, Wirksamkeit, Effizienz und Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Die EU-OSHA ist eine Agentur der EU, in der der Verwaltungsrat und sein Exekutivausschuss zusammen mit dem Exekutivdirektor für die Einhaltung der Grundsätze guter Leitung von entscheidender Bedeutung sind.
Warum gute Leitung so wichtig ist
Die Agentur gewährleistet durch gute Leitung, dass bei ihren Arbeiten ein breiteres Interessenspektrum berücksichtigt, den Erwartungen der Interessengruppen Rechnung getragen und die praktische Bedeutung für die Beteiligten beachtet wird. Durch gute Leitung wird sichergestellt, dass die personellen und finanziellen Ressourcen effizient und wirksam für die Erreichung der Ziele verwendet werden. Sie verbessert die Transparenz und fördert dadurch die Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber Interessengruppen und EU-Bürgern.
In den folgenden Abschnitten wird erläutert, wie die EU-OSHA eine gute Leitung verwirklicht.
Wichtige Entscheidungsträger
Exekutivdirektor: Der Exekutivdirektor der Agentur wird vom Verwaltungsrat nach Maßgabe der Gründungsverordnung ernannt. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre und kann nur einmal verlängert werden.
Der Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat gibt die Strategien und Ziele der Agentur vor und fordert vom Exekutivdirektor der Agentur Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorgaben ein. Dem Verwaltungsrat gehören von Seiten der EU-Mitgliedstaaten Vertreter von
- Regierungen,
- Arbeitgebern und
- Arbeitnehmern an;
- auch die Europäische Kommission ist in diesem Gremium vertreten.
Das Europäische Parlament benennt einen unabhängigen Sachverständigen, der jedoch kein Stimmrecht hat.
Die EWR-EFTA-Länder und Vertreter einiger anderer EU-Agenturen entsenden ebenfalls Vertreter, die als Beobachter im Verwaltungsrat teilnehmen.
Den Vorsitz des Verwaltungsrats führen abwechselnd Mitglieder der drei Interessengruppen Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Exekutivausschuss: Der Exekutivausschuss ist eine kleinere Lenkungsgruppe, die sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats rekrutiert. Er überwacht die Erarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
Beratergruppen unterstützen die Agentur durch strategische Beratung und Rückmeldungen zu ihrer Arbeit. Die Mitglieder dieser Gruppen, unter anderem Persönlichkeiten aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von Regierungen, werden vom Verwaltungsrat ernannt.
Verwirklichung von Transparenz und Erfüllung der Rechenschaftspflicht
Transparenz ist eine Voraussetzung für die Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Die Agentur gewährleistet Transparenz, indem sie wichtige Dokumente öffentlich zugänglich macht. Dies sind z. B. die Strategie der Agentur, die Programmplanungsdokumente und Tätigkeitsberichte, die jährlichen Haushaltspläne, Rechnungsabschlüsse und Berichte des Rechnungshofs.
Der Exekutivdirektor, die leitenden Mitarbeiter und die Mitglieder des Verwaltungsrats sind gehalten, Erklärungen zu ihren Interessen abzugeben (siehe hierzu: Strategie der EU-OSHA zu Interessenkonflikten). Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats sind öffentlich zugänglich.
Für die Erfüllung der Rechenschaftspflicht sind mehrere Verfahren vorgesehen.
Als Anweisungsbefugter muss der Exekutivdirektor vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans erteilt bekommen.
Auch dem Verwaltungsrat kommt eine wichtige Rolle zu: Er nimmt den konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht an und gibt eine Stellungnahme zu den Jahresabschlüssen ab. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat über die Ernennung des Exekutivdirektors und die Verlängerung seiner Amtszeit. Er verabschiedet auch die Strategie der Agentur, ihre Programmplanungsdokumente und jährlichen Haushaltspläne.
Die Agentur stützt sich auf einen internen Kontrollrahmen, der sicherstellen soll, dass sie ihre Ziele erreicht. Zu diesem Zweck richtete die Agentur eine Organisationsstruktur und interne Kontrollsysteme ein, die sich nach dem Rahmen und dem Risikoumfeld richten, in dem sie tätig ist.
Im Rahmen der internen Kontrollsysteme zur Gewährleistung von Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit wendet die Agentur bestimmte Maßnahmen an, um betrügerisches Verhalten zu verhüten und aufzudecken; hierzu gehört eine Betrugsbekämpfungsstrategie.
Die EU-OSHA wird internen und externen Prüfungen unterzogen, so dass sie von unabhängiger Seite Rat, Stellungnahmen und Empfehlungen zu Qualität und Funktionsweise interner Kontrollsysteme sowie zur Einhaltung der Haushaltsordnung und sonstiger Vorschriften der EU durch die Agentur erhält.
Der Verwaltungsrat nahm den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis an.
Siehe Mitglieder des Verwaltungsrats und Mitglieder des Exekutivausschusses mit näheren Informationen über ihre jeweiligen Aufgaben.