Die EU-OSHA wird von der Europäischen Union finanziert.
Jedes Jahr weist die Haushaltsbehörde der EU, die sich aus (direkt gewählten) Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Mitgliedern des Rates der Europäischen Union (Vertreter der 27 Regierungen der Mitgliedstaaten) zusammensetzt, der EU-OSHA Mittel zu.
Die EU-OSHA führt außerdem besondere Projekte durch, für die von der EU speziell an diesen Zweck gebundene weitere Mittel bereitgestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise ein groß angelegtes Pilotprojekt zu Sicherheit und Gesundheitsschutz für ältere Arbeitnehmer sowie ein Projekt zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den europäischen Nachbar- und Partnerländern.
Solides Finanzmanagement
Der Vollzug des Haushalts der EU-OSHA unterliegt der Finanzregelung der Agentur, mit der Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet werden.
Die EU-OSHA nutzt ein System der tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanung und des tätigkeitsbezogenen Managements, das eine aufmerksame Überwachung der Kosten ihrer Tätigkeiten gestattet. Auf diese Weise kann die Agentur ihre Ressourcen optimal einsetzen.
Die Finanzregelung für den Haushaltsplan der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nur auf Englisch).