Zur Verbesserung der Entscheidungsprozesse führt die EU-OSHA sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Evaluierungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung durch. Die Evaluierungen werden durchgeführt, um zu beurteilen, ob die Arbeit der Agentur für die Nutzer hilfreich ist, einen Beitrag zur Tätigkeit anderer Einrichtungen leistet und ob die Ziele im Allgemeinen erreicht wurden.
Evaluierungen werden auf der Grundlage eines mehrjährigen Evaluierungsprogramms durchgeführt, das an den mehrjährigen Programmplanungszyklus angepasst ist.
Alle fünf Jahre wird eine allgemeine Evaluierung der Agentur und ihrer Leistungen vorgenommen. Seit 2019 wird die allgemeine Evaluierung von der Kommission durchgeführt.
Nachstehend finden Sie Links zu den allgemeinen Evaluierungsberichten der Agentur.