Die EU-OSHA gewährleistet ihre Transparenz und Rechenschaftspflicht unter anderem durch die Veröffentlichung eines konsolidierten jährlichen Berichts über ihre Tätigkeiten und Erfolge.
Der Exekutivdirektor der EU-OSHA erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Bericht über die Arbeit und die Tätigkeiten der Agentur. Dieser lehnt sich an die Gliederung des einheitlichen Programmplanungsdokuments an und legt Rechenschaft über das Erreichen der wichtigsten Ziele und die Hauptaktivitäten ab, die in der Programmplanung aufgeführt sind. Ferner untersucht er die Ressourcen, die für das Erreichen der Ziele der Agentur eingesetzt wurden.
Der konsolidierte jährliche Tätigkeitsbericht ist darüber hinaus ein Verwaltungsbericht des Exekutivdirektors und erstreckt sich beispielsweise auf Themen wie die Umsetzung des internen Kontrollrahmens einschließlich der Ergebnisse interner und externer Prüfungen, das externe Bewertungssystem und die Ergebnisse der Leistungsindikatoren sowie auf Informationen zu Finanzen und Personal.
Der Verwaltungsrat der EU-OSHA analysiert und bewertet den Tätigkeitsbericht. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Schritt bei der Beurteilung der Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das betreffende Jahr (Entlastungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der Rat beteiligt sind).
Die konsolidierten Jahresberichte der vergangenen Jahre finden Sie auf der Website unter Publikationen.